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RG, 21.06.1935 - II 350/34 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares und vollstrecktes Urteil aufgehoben und der Kläger zum Schadensersatz verurteilt worden ist, diese Entscheidung gegen den Zessionar, dem der Klaganspruch nach Eintritt der Rechtshängigkeit abgetreten worden ist, vollstreckt und zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 148, 166
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.10.1957 - VI ZR 215/56
Mehrere Grundeigentümer als beteiligte Schädiger
Der Begriff der "Beteiligung" im Sinne von § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht hiernach darin, daß mehrere - ohne daß zwischen ihnen ein rechtlicher Zusammenhang besteht, weil jeder selbständig handelt (RG JW 1909 S. 687 Nr. 11), - eine unerlaubte Handlung begangen haben, die den eingetretenen Schaden verursachen konnte, daß eine dieser Handlungen, also die unerlaubte Handlung eines dieser Mehreren, den Schaden auch wirklich verursacht hat, die Handlung eines jeden der Mehreren den Schaden hätte verursachen können, der wirkliche Urheber der schadenstiftenden Handlung aber nicht ermittelt werden kann (RGZ 58, 357, 361; 148, 166). - BGH, 06.07.1967 - VII ZR 93/67
Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Unersetzlicher Nachteil im Fall der …
- OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94
Streitwert im Eilverfahren für Unterlassungsanspruch wegen Herstellung von …
Soweit das LG in seinem Nichtabhilfebeschluß ausführt, es gehe im vorliegenden Rechtsstreit nicht darum, nur der Verfügungsbeklagten die Rechtsverletzung zu untersagen, sondern auch ihr, läßt es außer acht, daß eine gerichtliche Entscheidung Wirkungen grundsätzlich nur für die jeweiligen Parteien des Rechtsstreits entfalten kann (vgl. RGZ 148, 166, 169; BGH NJW 1984, 126, 127). - BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
Rechtsmittel
Denn § 325 ZPO enthält, ebenso wie § 265 ZPO, einen allgemeinen Rechtsgedanken (RGZ 148, 166 [173]; Stein-Jonas-Schönke § 325 Bem I; Baumbach-Lauterbach § 325 Bem 1; OLG Freiburg in RechtdLandw 1950, 168; BGH in RechtdLandw 1952, 321), und es ist nicht einzusehen, warum dieser nicht auch gegenüber einer durch das Landwirtschaftsgericht erlassenen Entscheidung gelten sollte.